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Antwort der Verwaltung: Ehemaliges Krankenhaus , Abriß, Denkmalschutz, Fledermäuse, als Ergänzung An

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10 Jahre 1 Monat her #195 von Erdmann Eckhard
Antwort der Verwaltung: Ehemaliges Krankenhaus , Abriß, Denkmalschutz, Fledermäuse, als Ergänzung Antwort zu den Kosten für den Abriß, 19 May. 2014 12:32

Hansestadt Lübeck × 2.280 × 23539 Lübeck Der Bürgermeister

Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V.
Herrn Eckard Erdmann
Mecklenburger Landstraße 14
23570 Lübeck
Bereich: Wirtschaft und Liegenschaften
Gebäude: Fischstraße 1-3
Ihre Nachricht vom: 13.05.14

Sehr geehrter Herr Erdmann,
zu Ihrer o.g. Anfrage möchte ich folgendes ausführen:

Es ist richtig, dass die Verwaltung den Abriss der bereits in Teilen eingestürzten Häuser I-III im
Spätsommer / Herbst diesen Jahres plant. Aufgrund der in der Vergangenheit beobachteten
Fledermausvorkommen - sowohl in diesem Bereich als auch in Haus VI - hat der Bereich
Wirtschaft und Liegenschaften in Abstimmung mit dem Bereich Naturschutz eine Gutachterin
beauftragt, die zuvor diese Vorkommen genauer untersucht. Daraus resultierende evt.
Auflagen, wie die Schaffung von Ersatzquartieren, wird die Verwaltung selbstverständlich
umsetzen. Nach Abschluss der Untersuchungen steht laut Gutachterin ein bestimmtes
Zeitfenster im Spätsommer für einen Abriss zur Verfügung, in dem die Fledermäuse nicht
gestört werden. Dieses soll entsprechend genutzt werden.

Die Gebäude des ehemaligen Priwall Krankenhauses sind im Übrigen als einfaches
Kulturdenkmal eingestuft, sie stehen nicht unter Denkmalschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sandra Grunwald


Liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand hat den BUND und den NABU zu den Fledermausvorkommen im Bereich des ehemaligen Krankenhauses informiert.
Erdmann

FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat Richtlinie)
Die ’Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen’ (Richtlinie Nr. 92/43/EWG) vom 21. Mai 1992 hat das Ziel, zu einem Erhalt der Artenvielfalt durch Sicherung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen beizutragen. Es wird dabei unter anderem angestrebt, ein europaweites (alle Mitglieder der EU!) Netz besonderer Schutzgebiete aufzubauen, die insbesondere die Habitate der Arten des Anhanges II der Richtlinie umfassen. Fledermausarten des Anhanges II sind dabei u.a. das Große Mausohr (Myotis myotis), die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), die Teichfledermaus (Myotis dasycneme) und die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus).

Darüber hinaus soll für Arten, die im Anhang IV der Richtlinie aufgeführt sind, ein strenges Schutzsystem in deren natürlichen Verbreitungsgebieten eingeführt werden. Zu den Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie zählen alle heimischen Fledermausarten.

Bundesrecht:
Fledermäuse sind laut § 20e (1) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als "vom Aussterben bedrohte" Tiere besonders geschützt.
Gemäß § 20f (1) Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Fledermäusen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus sind die Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten der besonders geschützten Tiere gegen Entnahme, Beschädigung und Zerstörung geschützt.

§ 20f (1) Nr. 3 verbietet es außerdem, wildlebende Tiere der vom Aussterben bedrohten Arten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.



Guten Tag Herr Erdmann,
die Kosten des Abrisses sind im Hpl 2014 nicht veranschlagt. Der zuständige Bereich Liegenschaften ist dabei, eine Entscheidung der Bürgerschaft zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel Ende Juni 2014 herbeizuführen.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Kurt
Hansestadt Lübeck, Postfach, 23539 Lübeck;
1.201 - Bereich Haushalt und Steuerung



Von: Eckhard Erdmann [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Dienstag, 20. Mai 2014 12:39
An: Kurt, Norbert
Betreff: Nachfrage Hausposten Abriß Krankenhaus Priwall
Wichtigkeit: Hoch


Sehr geehrter Herr Kurt,
können Sie mir bitte im Haushalt 2014 die Position benennen, in der die Abrisskosten für das ehemalige Krankenhaus genannt werden.


Mit freundlichen Grüßen
E. Erdmann
Vorsitzender




Geändert von Rudi 2 am 21.May.2014 16:52

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