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Beweislastsicherung bei den anstehenden Abrißarbeiten des Krankenhauses
- Erdmann Eckhard
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10 Jahre 1 Monat her #199
von Erdmann Eckhard
Beweislastsicherung bei den anstehenden Abrißarbeiten des Krankenhauses wurde erstellt von Erdmann Eckhard
Beweislastsicherung bei den anstehenden Abrißarbeiten des Krankenhauses, 17 Aug. 2014 19:05
Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V. c/o Eckhard Erdmann, Vorsitzender
Mecklenburger Landstr. 14
23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/5340
Email:erdmann.eckhard@t-online.de
Homepage:www.priwallbewohner-ev.de
Priwall 17.08.2014
Sehr geehrter Senator Schindler,
die Anwohner der Mecklenburger Landstr. /Ecke Pötenitzer Weg bis hin zur Einmündung Wiekstr. sind durch die Ankündigung der Abrissarbeiten von Teilen des ehemaligen Krankenhauses um ihre Immobilie besorgt.
Erfahrungen zeigen, dass Abrissarbeiten zu einer Gefährdung der Statik und zu Schäden an der Immobilie führen können.
Die Anwohner möchten wissen wer für die Beweislastsicherung von Seiten der Stadt zuständig ist.
Bitte erklären sie das Verfahren diesbezüglich, damit der Verein die Anwohner informieren kann.
Auf Grund von einer möglichen kurzfristigen Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft erwartet der Verein eine sehr zügige Beantwortung der Anfrage.
Bitte informieren Sie den Vorstand.
Die angekündigten Abrissarbeiten unterliegen ja der Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln (siehe Mail von Herrn Kurth), bzw. einem Zeitfenster in dem die Abrissarbeiten durchgeführt werden können bzgl. Fledermausvorkommen.
Die Bereitstellung der Abrisskosten in Höhe von 600.000.00 € erfolgte in der Juni-Bürgerschaftssitzung
Bitte informieren Sie den Verein über die konkreten weiteren Planungsschritte zur Umsiedlung der Fledermäuse unter Beachtung der biologischen Untersuchung zur Fledermauspopulation auf dem betroffenen Gelände.
Darüber hinaus muss ein Töten oder Verletzen von Fledermäusen, und somit ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, vermieden werden, indem die zulässigen Abrissarbeiten auf einen Zeitraum beschränkt werden, in denen die Fledermäuse i.d.R. nicht in Gebäuden quartieren (15.08. - 30.09.). Unmittelbar vor Beginn der Abrissarbeiten ist zudem durch Fledermausexperten/-expertinnen eine Besatzkontrolle potenzieller Zwischenquartiere und Verstecke durchzuführen.
Auszug Mail Olaf Niehus Untere Naturschutzbehörde vom 27.05.2014
Durch die Verlegung des Kindergartens Arche Noah in Räumlichkeiten des Passathalle entsteht der Eindruck, dass die Abrissarbeiten unmittelbar bevorstehen.
Mit freundlichem Gruß
E. Erdmann
Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V. c/o Eckhard Erdmann, Vorsitzender
Mecklenburger Landstr. 14
23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/5340
Email:erdmann.eckhard@t-online.de
Homepage:www.priwallbewohner-ev.de
Priwall 17.08.2014
Sehr geehrter Senator Schindler,
die Anwohner der Mecklenburger Landstr. /Ecke Pötenitzer Weg bis hin zur Einmündung Wiekstr. sind durch die Ankündigung der Abrissarbeiten von Teilen des ehemaligen Krankenhauses um ihre Immobilie besorgt.
Erfahrungen zeigen, dass Abrissarbeiten zu einer Gefährdung der Statik und zu Schäden an der Immobilie führen können.
Die Anwohner möchten wissen wer für die Beweislastsicherung von Seiten der Stadt zuständig ist.
Bitte erklären sie das Verfahren diesbezüglich, damit der Verein die Anwohner informieren kann.
Auf Grund von einer möglichen kurzfristigen Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft erwartet der Verein eine sehr zügige Beantwortung der Anfrage.
Bitte informieren Sie den Vorstand.
Die angekündigten Abrissarbeiten unterliegen ja der Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln (siehe Mail von Herrn Kurth), bzw. einem Zeitfenster in dem die Abrissarbeiten durchgeführt werden können bzgl. Fledermausvorkommen.
Die Bereitstellung der Abrisskosten in Höhe von 600.000.00 € erfolgte in der Juni-Bürgerschaftssitzung
Bitte informieren Sie den Verein über die konkreten weiteren Planungsschritte zur Umsiedlung der Fledermäuse unter Beachtung der biologischen Untersuchung zur Fledermauspopulation auf dem betroffenen Gelände.
Darüber hinaus muss ein Töten oder Verletzen von Fledermäusen, und somit ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, vermieden werden, indem die zulässigen Abrissarbeiten auf einen Zeitraum beschränkt werden, in denen die Fledermäuse i.d.R. nicht in Gebäuden quartieren (15.08. - 30.09.). Unmittelbar vor Beginn der Abrissarbeiten ist zudem durch Fledermausexperten/-expertinnen eine Besatzkontrolle potenzieller Zwischenquartiere und Verstecke durchzuführen.
Auszug Mail Olaf Niehus Untere Naturschutzbehörde vom 27.05.2014
Durch die Verlegung des Kindergartens Arche Noah in Räumlichkeiten des Passathalle entsteht der Eindruck, dass die Abrissarbeiten unmittelbar bevorstehen.
Mit freundlichem Gruß
E. Erdmann
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