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Antwort der Verwaltung: Abbruch des ehemaligen Priwall Krankenhauses
- Erdmann Eckhard
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10 Jahre 1 Monat her #200
von Erdmann Eckhard
Antwort der Verwaltung: Abbruch des ehemaligen Priwall Krankenhauses wurde erstellt von Erdmann Eckhard
Antwort der Verwaltung: Abbruch des ehemaligen Priwall Krankenhauses , 27 Aug. 2014 14:06
..
Hansestadt LUBECK
Der Bürgermeister
Wirtschaft und Liegenschaften
Fischstr. 1 - 3
Sandra Grunwald
23539 Lübeck
Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V. c/o Eckhard Erdmann
Mecklenburger Landstr. 14
23570 Lübeck
Abbruch des ehemaligen Priwall Krankenhauses - Ihre Anfrage vom 17.08.14
Sehr geehrter Herr Erdmann,
zunächst möchte ich Sie darüber informieren, dass die von der Hansestadt Lübeck beauftragte Fledermausgutachterin Frau Barre in der letzten Woche ihre Untersuchungen an und in den Häusern des ehemaligen Krankenhauses beendet hat. Ein Gutachten liegt bisher noch nicht vor, Frau Barre hat dem Bereich Wirtschaft und Liegenschaften ihre Ergebnisse für die Häuser 1- 3 vorab mitgeteilt. Demnach hat sie hier u.a, eine ganzjährige Nutzung durch die
Zwergfledermaus nachgewiesen. Für einen möglichen Abbruch bedeutet dies, dass gemäß gesetzlichen Vorschriften zwei Zeiträume im Jahr hierfür offen stehen. Zum einen 15.08.-30.09. und zum anderen 15.03.-30.04.
Die Hansestadt Lübeck hat sich dazu entschieden, den Abbruch im Frühjahr durchzuführen. Dies hat folgende Gründe: Einerseits liegt die bereits beantragte Abbruchgenehmigung der Bauordnung noch nicht vor, andererseits nimmt die Klärung der zukünftigen Wärmeversorgung der Häuser IV und V, in denen das Magazin der Stadtbibliothek untergebracht ist und die derzeit an die Heizungszentrale in Haus II angeschlossen sind, noch etwas Zeit in Anspruch.
Bei einem Beginn vor dem 01.10. wären wir zudem mit evt. Rodungsarbeiten von Büschen und
Sträuchern (Bäume sind nicht betroffen) in Konflikt mit den gesetzlichen Bestimmung
gekommen. Alles in allem ist ein Abbruch im Frühjahr besser zu planen und durchzuführen.
Die Kita wird im Übrigen so lange am Passathafen bleiben können.
Nach Aussage der Gutachterin sind die in den Häusern 1- 3 vorhandenen Quartiersbestände durch 6 Spaltenkästen im Waldbestand auszugleichen. Dies wird selbstverständlich umgesetzt.
Hinsichtlich der von Ihnen angemeldeten Bedenken der Bewohner der Mecklenburger
Landstraße kann ich Ihnen mitteilen, dass die KWL rechtzeitig vor dem geplanten Abbruchtermin ein Beweissicherungsverfahren an den betroffenen Häusern durchführen wird. Der Auftrag wird an ein Sachverständigenbüro vergeben, welches namentlich aber noch nicht feststeht. Als möglichen Termin für die Beweissicherung sehen wir Januar 2015.
Zu Haus VI möchte ich abschließend noch anmerken, dass dieses von der in Rede stehenden Abbruchmaßnahme durch die Stadt bzw. KWL zunächst nicht betroffen ist. Das Gebäude wird von der Priwall Waterfront AG, die das Grundstück erworben hat, im nächsten Jahr abgebrochen. Auch hier wird Frau Barre einen Zeitraum vorgeben, in dem ein Abbruch den rechtlichen Bestimmungen entsprechend möglich ist. Hier bleibt ihr Gutachten abzuwarten. Es ist aber davon auszugehen, dass hier große Quartiere verschiedener Fledermausarten nachgewiesen werden konnten. Frau Barre wird in ihrem Gutachten mögliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen darstellen, die von der Priwall Waterfront AG entsprechend umgesetzt werden.
Die Untersuchungen zu evt. Fledermausvorkommen am Passathafen sind im Übrigen noch nicht abgesch!ossen.
Ich hoffe, Ihre Fragen mit diesem Schreiben umfassend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sven Schindler
Senator
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Hansestadt LUBECK
Der Bürgermeister
Wirtschaft und Liegenschaften
Fischstr. 1 - 3
Sandra Grunwald
23539 Lübeck
Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V. c/o Eckhard Erdmann
Mecklenburger Landstr. 14
23570 Lübeck
Abbruch des ehemaligen Priwall Krankenhauses - Ihre Anfrage vom 17.08.14
Sehr geehrter Herr Erdmann,
zunächst möchte ich Sie darüber informieren, dass die von der Hansestadt Lübeck beauftragte Fledermausgutachterin Frau Barre in der letzten Woche ihre Untersuchungen an und in den Häusern des ehemaligen Krankenhauses beendet hat. Ein Gutachten liegt bisher noch nicht vor, Frau Barre hat dem Bereich Wirtschaft und Liegenschaften ihre Ergebnisse für die Häuser 1- 3 vorab mitgeteilt. Demnach hat sie hier u.a, eine ganzjährige Nutzung durch die
Zwergfledermaus nachgewiesen. Für einen möglichen Abbruch bedeutet dies, dass gemäß gesetzlichen Vorschriften zwei Zeiträume im Jahr hierfür offen stehen. Zum einen 15.08.-30.09. und zum anderen 15.03.-30.04.
Die Hansestadt Lübeck hat sich dazu entschieden, den Abbruch im Frühjahr durchzuführen. Dies hat folgende Gründe: Einerseits liegt die bereits beantragte Abbruchgenehmigung der Bauordnung noch nicht vor, andererseits nimmt die Klärung der zukünftigen Wärmeversorgung der Häuser IV und V, in denen das Magazin der Stadtbibliothek untergebracht ist und die derzeit an die Heizungszentrale in Haus II angeschlossen sind, noch etwas Zeit in Anspruch.
Bei einem Beginn vor dem 01.10. wären wir zudem mit evt. Rodungsarbeiten von Büschen und
Sträuchern (Bäume sind nicht betroffen) in Konflikt mit den gesetzlichen Bestimmung
gekommen. Alles in allem ist ein Abbruch im Frühjahr besser zu planen und durchzuführen.
Die Kita wird im Übrigen so lange am Passathafen bleiben können.
Nach Aussage der Gutachterin sind die in den Häusern 1- 3 vorhandenen Quartiersbestände durch 6 Spaltenkästen im Waldbestand auszugleichen. Dies wird selbstverständlich umgesetzt.
Hinsichtlich der von Ihnen angemeldeten Bedenken der Bewohner der Mecklenburger
Landstraße kann ich Ihnen mitteilen, dass die KWL rechtzeitig vor dem geplanten Abbruchtermin ein Beweissicherungsverfahren an den betroffenen Häusern durchführen wird. Der Auftrag wird an ein Sachverständigenbüro vergeben, welches namentlich aber noch nicht feststeht. Als möglichen Termin für die Beweissicherung sehen wir Januar 2015.
Zu Haus VI möchte ich abschließend noch anmerken, dass dieses von der in Rede stehenden Abbruchmaßnahme durch die Stadt bzw. KWL zunächst nicht betroffen ist. Das Gebäude wird von der Priwall Waterfront AG, die das Grundstück erworben hat, im nächsten Jahr abgebrochen. Auch hier wird Frau Barre einen Zeitraum vorgeben, in dem ein Abbruch den rechtlichen Bestimmungen entsprechend möglich ist. Hier bleibt ihr Gutachten abzuwarten. Es ist aber davon auszugehen, dass hier große Quartiere verschiedener Fledermausarten nachgewiesen werden konnten. Frau Barre wird in ihrem Gutachten mögliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen darstellen, die von der Priwall Waterfront AG entsprechend umgesetzt werden.
Die Untersuchungen zu evt. Fledermausvorkommen am Passathafen sind im Übrigen noch nicht abgesch!ossen.
Ich hoffe, Ihre Fragen mit diesem Schreiben umfassend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sven Schindler
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